Auf Wunsch kann eine Abrechnung der Behandlungsserie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ausgestellt werden. Ob Ihre Beihilfe-, Privat- oder Zusatzversicherung einen Teil der
Kosten erstatten, erfragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn und obliegt Ihrer Verantwortung, mein Honoraranspruch bleibt davon unberührt.